„Gleichbehandlung“: Erneut Zehntausende Bausparverträge vor Kündigung
Erhard Hirz | Keine Kommentare04.08.2016
04.08.2016
Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.
Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.
Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.
Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.
Als gesetzlich Versicherter muss man mitunter lange Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten hinnehmen. Die Anfang des Jahres installierten Termin-Servicestellen der Krankenkassen brachten diesbezüglich auch keinen Durchbruch. Wer als Kassenpatient nicht so lange wie gefordert warten will oder kann, hat bei vielen Fachärzten noch eine andere Option: schneller Termin gegen Bares. Die sogenannten Selbstzahlertermine scheinen bei immer mehr Medizinern in Mode zu kommen, wie Verbraucherschützer beobachtet haben. Statt vielleicht zwei oder drei Monaten wartet man nur noch ein paar Tage – gegen einen in der Regel dreistelligen Betrag aus der eigenen Tasche.
Ist das nun guter, patientenorientierter Service oder ein anrüchiges Angebot, gar Abzocke? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Legal ist der Sprechzeiten-Verkauf prinzipiell jedenfalls, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf der Arzt nicht eine eventuelle Notlage des Patienten ausnutzen. Nach Meinung des GKV-Spitzenverbands darf er auch nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Selbstzahler einen früheren Termin zu erhalten, hinweisen. Hier besteht allerdings ein rechtlicher Graubereich.
Zum Jahresanfang haben mehr als zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Im Schnitt liegt er nun bei 1,1 Prozent, nach 0,9 Prozent im Vorjahr. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer erwartet, dass auch in den nächsten Jahren an dieser Schraube gedreht wird. Ein Kassenwechsel kann sich also richtig lohnen, denn unter Umständen spart man dabei mehr als 1 Prozent seines Bruttoeinkommens. Aufgrund des Kontrahierungszwangs dürfen die Kassen keinen Interessenten abweisen, sofern er in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt.
Doch bevor man diesen Schritt geht, sollte man sich vergewissern, dass auch die günstigere Kasse die gewünschten Leistungen bietet. Zwar ist das Leistungspaket zu rund 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, doch der verbleibende Spielraum kann den Unterschied machen. So werden beispielsweise homöopathische Medikamente, Auslandsreiseimpfungen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nicht von allen Anbietern erstattet. Auch die Zuschüsse zur Zahnprophylaxe oder zu einer künstlichen Befruchtung können sich deutlich unterscheiden, zudem bieten manche Kassen Bonusprogramme an, andere nicht.
07.03.2016
Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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