Wenn Ihr Wunsch-Fonds demnächst nicht mehr erworben werden kann…
Erhard Hirz | Keine Kommentare08.02.2018
…dann könnte es mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz zusammenhängen. Mit ihm wird die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Die schreibt unter anderem vor, dass Anbieter von Fonds und ähnlichen Geldanlagen für jedes Produkt einen „Zielmarkt“ benennen müssen, also die damit angesprochene Kundengruppe. Dieser Pflicht ist allerdings Schätzungen zufolge nur rund die Hälfte der Emittenten rechtzeitig nachgekommen, mehrere Tausend Datensätze liegen noch nicht vor. Den betreffenden Fonds, die aus eher kleineren Häusern stammen, droht nun ein vorübergehender Verkaufsstopp.
„Besserer Anlegerschutz“ ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Hauptziel der MiFID II. Das Mammutwerk umfasst alles in allem rund 7.000 Seiten und entsprechend vielschichtige Änderungen. Dazu gehört die neue Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefonaten zwischen Kunde und Berater. Die Mitschnitte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem müssen sogenannte Geeignetheitserklärungen aufgesetzt werden, aus denen hervorgeht, warum ein verkauftes bzw. vermitteltes Produkt zum konkreten Anlegerprofil passt. Auch die Kosten müssen transparenter ausgewiesen werden.