Niemand wünscht sich dieses Szenario, aber manchmal ist eine vollstationäre Pflege unumgänglich. Die Kosten für das Pflegeheim übersteigen die Leistung der Pflegekasse jedoch deutlich. Je nach Bundesland variieren die durchschnittlichen Kosten zudem beträchtlich. Die Höhe des Eigenanteils hängt von der Pflegestufe ab, die der Medizinische Dienst festgelegt hat.
Wie hoch letztlich Ihr eigener Anteil an den Kosten für das Pflegeheim ist, hängt entsprechend von den tatsächlichen Heimkosten sowie der Pflegegrade ab, denn den Differenzbetrag müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Beispielhaft für die Durchschnittskosten bedeutet dies, dass z.B. In Nordrhein-Westfalen der durchschnittliche Eigenanteil bei 2.450 Euro p. M. liegt, selbst wenn die Pflegekasse Sie in Pflegegrad III einordnet. In Sachsen-Anhalt sind es hingegen nur etwa 950 Euro. Der Bundesdurchschnitt liegt bei knapp 1.750 Euro. Aber auch hier gilt: Die tatsächlichen Kosten bestimmt letztendlich die Preisliste der gewählten Pflegeeinrichtung.
Das Pflegestärkungsgesetz sieht ab 01.01.2017 größere Änderungen und mehr Leistungen vor. Mehr Details und welche zusätzliche persönliche Leistungen möglich sind, kann man im Pflegeratgeber nachlesen.
Überblick der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017