Wo die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden am größten
Erhard Hirz | Keine Kommentare13.09.2016
Weitere Anbieter sagen der klassischen Lebensversicherung leise Servus
Erhard Hirz | Keine Kommentare16.08.2016
Die Schule geht los! Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten
Erhard Hirz | Keine Kommentare02.08.2016
Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.
Rabatt für sportliche Versicherungskunden
Erhard Hirz | Keine KommentareZehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen
Erhard Hirz | Keine Kommentare30.06.2016
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Garantiezins in der Lebensversicherung bald unter 1 Prozent
Erhard Hirz | Keine Kommentare17.06.2016
Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.
Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.
Das Fahrrad ist längst mehr als ein bloß praktisches Fortbewegungsmittel, es ist ein Lifestyle-Produkt und Statussymbol – und manche Exemplare sind entsprechend kostspielig. Damit drängt sich die Frage auf, ob und wie man ein hochwertiges Rad versichern sollte.
In der Regel ist ein Fahrraddiebstahl aus Haus oder Wohnung über die Hausratversicherung abgedeckt. Diebstähle im Freien – trotz solider Sicherung – kann man mit einer Extraklausel einschließen, allerdings gilt hier eine Maximalerstattung von meist 1 Prozent der Versicherungssumme; eine Erhöhung kann gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden. Manche vor allem ältere Policen enthalten noch eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aushebelt.
Daneben gibt es gegen Vandalismus oder gegen die Schäden selbst verursachter Unfälle noch Spezialversicherungen, wie auch für den Diebstahlschutz besonders teurer Räder. Hier muss man immer abwägen, wie der Versicherungsbeitrag zum Wert des Fahrrads im Verhältnis steht. Beitragssenkend kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall auswirken.
Auto aufgebrochen, Wertsachen gestohlen – welche Versicherung zahlt?
Erhard Hirz | Keine Kommentare11.05.2016
Häufig werden wertvolle Güter wie Laptops, Navis, Smartphones oder Designerkleidung im Auto gelassen und dann nach einem Aufbruch entwendet. Viele Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Vorab: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Auto gelagert werden, und wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie zumindest nicht von außen sichtbar sein. Zudem versteht es sich von selbst, dass das Auto immer verschlossen werden muss. Ansonsten droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der mit einer Leistungsverweigerung oder -einschränkung verbunden ist.
Für mit dem Auto verbundene Geräte wie ab Werk gelieferte Navis oder das Audiosystem ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig, sofern sie in der den Bedingungen beigefügten Teileliste aufgeführt sind (in der Regel werden maximal 1.000 Euro erstattet). Alternativ decken viele Hausratversicherungen auch Diebstähle aus verschlossenen Kfz ab, gegebenenfalls muss dieser Punkt eigens mitversichert werden (ebenfalls mit Maximalsummen). Zudem kann bei Diebstählen aus einem gesicherten Parkhaus die Außenversicherung der Hausratpolice greifen, die die ansonsten auch versicherten Gegenstände (in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme) umfasst.